Zur Sicherstellung des Verkehrsraumes ist es erforderlich, den nachwachsenden und in den Gefahrenbereich hineinragenden Bewuchs durch Herstellung des sogenannten Lichtraumprofils zu
entfernen.
So ist oberhalb von Fahrbahnen z.B. eine Höhe von 4,5m und oberhalb Geh- und Radwegen von 2,5m freizuhalten.