LRP herstellen

Zur Sicherstellung des Verkehrsraumes ist es erforderlich, den nachwachsenden und in den Gefahrenbereich hineinragenden Bewuchs durch Herstellung des sogenannten Lichtraumprofils zu entfernen.
So ist oberhalb von Fahrbahnen z.B. eine Höhe von 4,5m und oberhalb Geh- und Radwegen von 2,5m freizuhalten.